BAFA-Förderung über die BEG EM
Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.
Grundförderung auf die anerkannten förderfähigen Ausgaben.
- Fenstertausch in einem förderfähigen Bestandsgebäude
- Energieeffizienz-Experte und technische Projektbeschreibung erforderlich
- Förderfähige Ausgaben bei der ersten Wohneinheit grundsätzlich bis 30.000 Euro; mit iSFP kann die Höchstgrenze auf 60.000 Euro steigen
- Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit Förderklausel vor Antragstellung
- Antrag beim BAFA vor Beginn der Ausführung
- Auszahlung nach Durchführung und Verwendungsnachweis