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Fenster modernisieren und Förderung nutzen

Fenster-Förderung 2026: BAFA-Zuschuss oder Steuerbonus nach § 35c

Für energetisch hochwertige neue Fenster kommen zwei wichtige Förderwege infrage. Wir erklären verständlich, wie sich der BAFA-Zuschuss und die steuerliche Förderung unterscheiden.

Stand: 27. August 2026 · Förderbedingungen können sich ändern. Die verbindliche Prüfung erfolgt durch BAFA, Energieeffizienz-Experten beziehungsweise Steuerberatung und Finanzamt.

15 %BAFA-Grundförderung für Fenster als Maßnahme an der Gebäudehülle
+ 5 %iSFP-Bonus auf den nach aktueller Regelung begünstigten Mehrbetrag
20 %Steuerermäßigung nach § 35c, verteilt über drei Jahre

Das Wichtigste zuerst

Wann können neue Fenster gefördert werden?

Gefördert wird nicht einfach jedes neue Fenster. Entscheidend sind die energetische Verbesserung, die technischen Mindestanforderungen und eine fachgerechte Montage. Bei der BAFA-Förderung muss außerdem ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden.

Welche Variante wirtschaftlich sinnvoller ist, hängt unter anderem vom Gebäude, den Investitionskosten, der Nutzung des Hauses und Ihrer persönlichen Steuersituation ab.

Energetische Mindestwerte

Fenster, Balkon- und Terrassentüren müssen die jeweils geltenden U-Wert-Anforderungen erfüllen.

Fachgerechte Planung und Montage

Luftdichte, wärmebrückenminimierte Ausführung und gegebenenfalls ein Lüftungskonzept sind wichtige Bestandteile.

Förderweg rechtzeitig festlegen

BAFA und § 35c dürfen für dieselbe Maßnahme nicht miteinander kombiniert werden.

Die zwei wichtigsten Förderwege

BAFA-Zuschuss und § 35c im direkten Vergleich

Beide Wege können einen Fenstertausch finanziell unterstützen. Antrag, Voraussetzungen und Zeitpunkt der Entlastung unterscheiden sich jedoch deutlich.

Variante 1 · Investitionszuschuss

BAFA-Förderung über die BEG EM

Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.

15 %

Grundförderung auf die anerkannten förderfähigen Ausgaben.

  • Fenstertausch in einem förderfähigen Bestandsgebäude
  • Energieeffizienz-Experte und technische Projektbeschreibung erforderlich
  • Förderfähige Ausgaben bei der ersten Wohneinheit grundsätzlich bis 30.000 Euro; mit iSFP kann die Höchstgrenze auf 60.000 Euro steigen
  • Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit Förderklausel vor Antragstellung
  • Antrag beim BAFA vor Beginn der Ausführung
  • Auszahlung nach Durchführung und Verwendungsnachweis
Wichtig seit 21. Juli 2026: Der iSFP-Bonus von 5 Prozent wird erst ab dem geltenden Mindestinvestitionsvolumen berücksichtigt und nur auf den darüber liegenden, begünstigten Ausgabenanteil angewendet.
Variante 2 · Steuerermäßigung

Steuerbonus nach § 35c EStG

Entlastung über die Einkommensteuer nach Abschluss der Maßnahme.

20 %

7 Prozent im Abschlussjahr, 7 Prozent im Folgejahr und 6 Prozent im dritten Jahr.

  • Eigenes und selbst bewohntes Gebäude oder selbst bewohnte Eigentumswohnung
  • Gebäude muss bei Durchführung älter als zehn Jahre sein
  • Maximal 40.000 Euro Steuerermäßigung je begünstigtem Objekt
  • Ausführung durch ein qualifiziertes Fachunternehmen
  • Amtliche Fachunternehmerbescheinigung, Rechnung und unbare Zahlung erforderlich
  • Geltendmachung mit der Einkommensteuererklärung
Nicht kombinierbar: Für dieselbe Maßnahme ist § 35c ausgeschlossen, wenn steuerfreie Zuschüsse, zinsverbilligte Darlehen oder die Steuerermäßigung nach § 35a genutzt werden.

Orientierung für Ihre Entscheidung

Welcher Förderweg passt eher zu Ihrem Fensterprojekt?

Kriterium
BAFA / BEG EM
§ 35c EStG
Art der Unterstützung

Direkter Investitionszuschuss nach Prüfung und Abschluss.

Verringerung der Einkommensteuer über drei Jahre.

Gebäudenutzung

Je nach Programm auch für weitere Eigentums- und Nutzungssituationen interessant.

Nur für das eigene, selbst bewohnte begünstigte Objekt.

Vorbereitung

Energieeffizienz-Experte, technische Unterlagen und Antrag vor Ausführung.

Technische Anforderungen, Fachunternehmen und amtliche Bescheinigung sicherstellen.

Liquidität

Zuschuss fließt nach Abschluss und Nachweis der Maßnahme.

Entlastung entsteht zeitversetzt über die Steuerbescheide.

Besonders passend, wenn …

Sie den Antrag frühzeitig planen und einen Zuschuss nutzen möchten.

Sie selbst im Haus wohnen, ausreichend Einkommensteuer zahlen und den steuerlichen Weg bevorzugen.

iSFPIndividueller Sanierungsfahrplan für eine abgestimmte energetische Modernisierung

Der iSFP kann die BAFA-Förderung verbessern – aber die Regeln wurden verschärft

Ein geförderter individueller Sanierungsfahrplan kann die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben erhöhen. Der Bonus beträgt weiterhin 5 Prozent, wird seit dem 21. Juli 2026 jedoch nicht mehr pauschal auf die gesamten Ausgaben angewendet.

Bei einem Einfamilienhaus muss der einzelne Antrag mindestens 30.000 Euro förderfähige Ausgaben erreichen. Der Bonus greift nur auf den Anteil oberhalb der regulären Höchstgrenze. Deshalb sollte der konkrete Vorteil vorab vom Energieeffizienz-Experten berechnet werden.

Sicher durch den Ablauf

So planen Sie neue Fenster mit Förderung

1

Fensterprojekt besprechen

Wir klären Anzahl, Ausführung, Wärmeschutz, Schallschutz und die bauliche Situation.

2

Förderweg prüfen

BAFA-Zuschuss und § 35c werden vor der Beauftragung wirtschaftlich und formal verglichen.

3

Experten einbinden

Für BAFA erstellt der Energieeffizienz-Experte die technische Projektbeschreibung und TPB-ID.

4

Vertrag und Antrag

Beim BAFA-Weg wird der Vertrag mit Förderklausel geschlossen und danach der Antrag gestellt.

5

Fachgerecht montieren

Nach den erforderlichen Freigaben erfolgt die Montage nach den bestätigten technischen Vorgaben.

6

Nachweise einreichen

Je nach Förderweg folgen Verwendungsnachweis oder Fachunternehmerbescheinigung und Steuererklärung.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zur Fenster-Förderung

Die Förderfähigkeit ist immer eine Einzelfallentscheidung. Diese Antworten dienen als erste Orientierung und ersetzen keine Energie- oder Steuerberatung.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für neue Fenster?

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt die Grundförderung aktuell 15 Prozent der anerkannten förderfähigen Ausgaben. Ein iSFP kann zusätzliche Vorteile bringen; seit dem 21. Juli 2026 gelten dafür strengere Voraussetzungen.

Benötige ich für den BAFA-Antrag einen Energieeffizienz-Experten?

Ja. Für neue Fenster als Maßnahme an der Gebäudehülle muss ein gelisteter Energieeffizienz-Experte eingebunden werden und unter anderem die technische Projektbeschreibung erstellen.

Kann ich den Auftrag vor dem BAFA-Antrag erteilen?

Vor Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, der zwingend eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage enthält. Mit der Ausführung darf nicht förderschädlich begonnen werden.

Wie funktioniert die Förderung nach § 35c?

20 Prozent der begünstigten Aufwendungen werden über drei Jahre von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen: 7 Prozent im Abschlussjahr, 7 Prozent im Folgejahr und 6 Prozent im dritten Jahr.

Kann ich BAFA und § 35c kombinieren?

Nicht für dieselben Aufwendungen. Wer für die Fenstermaßnahme einen steuerfreien Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen nutzt, kann dafür nicht zusätzlich § 35c beanspruchen.

Ist § 35c auch für vermietete Häuser möglich?

§ 35c setzt grundsätzlich ein eigenes, zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude voraus. Für vermietete Immobilien sollten andere steuerliche und förderrechtliche Möglichkeiten mit einer Steuerberatung geprüft werden.

Welche U-Werte müssen Fenster erreichen?

Für reguläre Fenster, Balkon- und Terrassentüren nennt die aktuelle Verordnung für § 35c grundsätzlich einen maximalen U-Wert von 0,95 W/(m²K). Für Sonderfälle und die BAFA-Förderung gelten die jeweils aktuellen technischen Mindestanforderungen.

Offizielle Grundlagen und aktueller Stand

Die Angaben wurden mit Stand 27. August 2026 anhand der offiziellen BEG-Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, der BAFA-Hinweise sowie § 35c EStG und der Energetische-Sanierungsmaßnahmen-Verordnung erstellt.

BEG EM für private Haushalte · BAFA – Sanierung von Wohngebäuden · § 35c EStG · ESanMV

Neue Fenster und Förderung gemeinsam planen

Wir beraten Sie zu passenden Fensterlösungen, technischen Daten und einer fachgerechten Montage. Die verbindliche Förderprüfung erfolgt anschließend mit dem zuständigen Energieeffizienz-Experten beziehungsweise Ihrer Steuerberatung.